Allgemeine Geschäftsbedingungen für Juristen 

(weiter nur „Geschäftsbedingungen“)

Gegenseitige Rechte und Pflichten dem Betreiber, der Kanzlei und des Juristen werden nach diesen Geschäftsbedingungen geregelt.

1.         Abschluss des Kooperationsvertrages

1.1       Nach dem Registrieren der Kanzlei in der Applikation wird ein Kooperationsvertrag zwischen der Kanzlei und dem Betreiber abgeschlossen. Seinen Bestandteil bilden diese Geschäftsbedingungen. 

1.2       Durch die Zuordnung eines Juristen zur Kanzlei in der Applikation erklärt sich der Jurist mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden. Für die Handlung des auf diese Art und Weise zugeordneten Juristen übernimmt die Kanzlei die Haftung dadurch, dass sie seine Zuordnung in ihrem Benutzerkonto bestätigt.

2.         Rechte der Kanzlei

2.1       Der Kanzlei steht das Recht auf Entlohnung für jede bezahlte Erstellung ihres Dokuments durch den Benutzer zu. Die Höhe der Entlohnung beträgt 10 % aus dem Preis des Dokuments ohne MwSt. Der Kanzlei steht weiter das Recht auf Entlohnung in der Höhe zu, welche einem Bruchteil (siehe weiter) aus 30 % des Preises des Benutzerkontos der Benutzer ohne MwSt. entspricht.

2.2       Der Kanzlei steht das Recht zu, die Angaben über Juristen der Kanzlei bei den Dokumenten und den dazu gehörenden Artikeln anzuführen.

2.3       Die Kanzlei hat ein ausschließliches Recht, Ergänzungsdienstleistungen zu den Dokumenten zu erbringen. Der Kanzlei steht das Recht zu, den Preis von Ergänzungsdienstleistungen festzusetzen.

2.4       Die Kanzlei haftet nicht dafür, wie der Benutzer das Dokument ausfüllt oder einstellt, oder wenn der Benutzer das Dokument auf einen unpassenden Fall anwendet.

3.         Pflichten des Betreibers

3.1       Der Betreiber hat die Werbung und Propagation der Applikation und die in der Applikation enthaltenen Dokumente auf eigene Kosten sicherzustellen. Zum Beispiel wird er Werbungskampagne in Internetsuchmaschinen und in sozialen Netzwerken sicherstellen und bezahlen.

3.2       Der Betreiber hat sicherzustellen, dass kein identisches  rechtliches Dokument in der Applikation für gegebene Rechtsordnung veröffentlicht wird, wie jedwedes von der Kanzlei erstelltes Dokument ist.

3.3       Der Betreiber trägt sämtliche Kosten für die Sicherstellung des technischen Betriebs und des Marketingbetriebes der Applikation.

4.         Pflichten der Kanzlei

4.1       Die Kanzlei hat die Dokumente mit notwendiger Sorgfalt und in der professionellen Qualität zu erstellen. Sämtliche Dokumente müssen in Übereinstimmung mit der Rechtsordnung sein, in deren Rahmen sie erstellt wurden.

4.2       Im Falle der Rechtsordnungsänderung hat die Kanzlei die Dokumente zu aktualisieren, damit die Dokumente immer der geltenden Rechtsordnung des gegebenen Staates entsprechen.

4.3       Der Betreiber und die Kanzlei werden gegenseitig zusammenarbeiten und sich um Verbesserung der Dokumente nach Forderungen der Benutzer bemühen.

4.4       Die Kanzlei hat dem Betreiber ein Entgelt für technische Realisierung von Ergänzungsrechtsdienstleistungen und ihrer Propagation in der Höhe von 20 % aus dem Preis jeder Erbringung von Ergänzungsrechtsdienstleistungen zu bezahlen.

4.5       Die Kanzlei hat die Ergänzungsrechtsdienstleistungen mit professioneller Sorgfalt in der Regel bis nächsten Arbeitstag nach Erhalt der bezahlten Bestellung und ggf. der gegebenen rechtlichen Dokumente zu erbringen. Sofern der Benutzer eine Ergänzungsrechtsdienstleistung von der Kanzlei mittels der Applikation bestellt, entsteht ein Vertrag über Erbringung der Ergänzungsrechtsdienstleistungen direkt zwischen dem Benutzer und der Kanzlei; der Betreiber stellt nur die Bestellung technisch und die Bezahlung von Ergänzungsrechtsdienstleistungen sicher.

4.6       In Bezug auf die Ergänzungsrechtsdienstleistungen erklärt die Kanzlei, über sämtliche entsprechende Berechtigungen zur Erbringung des bezahlten Rechtsdienstes zu verfügen. Im Falle, dass sie diese verliert, hat sie den Betreiber über diese Tatsache unverzüglich zu benachrichtigen.

5.         Benutzung der Applikation

5.1       Der Betreiber erteilt der Kanzlei (also auch allen ihren Juristen) kostenlos eine nicht ausschließliche Lizenz zur Benutzung der Applikation einschließlich des Benutzerkontos.

5.2       Im Rahmen der Lizenz hat die Kanzlei das Recht, die Applikation im Wege eines Fernzugriffes über das Internetnetz über die Benutzerkonfiguration der Applikation zu benutzen. Ausführlichere Bedingungen und Benutzungsumfang enthalten die Anweisung und Hilfe, welche sich in der Benutzerkonfiguration der Applikation befinden.

5.3       Die sämtlichen von der Kanzlei (also von ihren Juristen) in die Applikation eingelegten Angaben werden zum Eigentum des Betreibers im Moment ihrer Speicherung; der Beschaffer der Database ist ausschließlich der Betreiber. Der Jurist und/oder die Kanzlei gewähren dem Betreiber eine nicht ausschließliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte Lizenz zur Nutzung sämtlicher Urheberwerke, welche vom Juristen in die Applikation hinzugefügt wurden und der Kanzlei zugeordnet sind, einschließlich des Rechts, diese Urheberwerke zu bearbeiten, ändern und/oder mit anderem Werk zu verbinden. Der Bertreiber hat das Recht, im Rahmen der Lizenz eine unbegrenzte Zahl von Unterlizenzen zu erteilen und/oder die Lizenz einem Dritten abzutreten. Die Kündigung des Kooperationsvertrages hat keinen Einfluss auf Dauer der Unterlizenz.

5.4       Die Auswahl, Zuordnung, Erstellung, Genehmigung und Veröffentlichung von Dokumenten richten sich nach dem im Benutzerkonto angeführten Prozess.

5.5       Die Kanzlei oder der Jurist erklären sich mit der Bearbeitung von Personalangaben im Umfang nach der Zustimmung mit der Bearbeitung von Personalangaben und mit Bearbeitung der Cookies-Dateien nach der Zustimmung mit der Bearbeitung von Cookies-Dateien einverstanden.

5.6       Für den Eigentümer, Verwalter und Administrator der Kanzlei wird ein Jurist gehalten, welcher die Kanzlei registriert hat.

6.         Konkretisierung der Bedingungen

6.1       Der Preis der Dokumente wird zuerst von der Kanzlei in der Form der Auswahl aus Möglichkeiten im Benutzerkonto festgesetzt (einschließlich des Rechts, dass das Dokument kostenlos veröffentlicht wird). Der Betreiber hat das Recht, den Preis zu testen und zum Zwecke der Gewinnoptimierung zu ändern.

6.2       Unter einem Dokument wird in diesen Geschäftsbedingungen das von der gegebenen Kanzlei (also von den Juristen, die in der Applikation der gegebenen Kanzlei zugeordnet sind) erstellte Dokument verstanden, wenn es sich aus dem Text nicht eindeutig ergibt, dass es sich um sämtliche Dokumente handelt.

6.3       Der Betreiber hat das Recht, Marketingaktionen durchzuführen. Vor allem kann er Rabatt auf Dokumente gewähren und Dokumente kostenlos anbieten.

6.4       Der Preis der normalen Benutzerkonten wird vom Betreiber festgesetzt.

6.5       Der von der Kanzlei festgesetzte Preis für Ergänzungsrechtsdienstleistungen darf den üblichen Preis nicht überschreiten, für welchen eine solche Dienstleistung auf dem relevanten Markt (also im gegebenen Staat) gewährt wird.

6.6       Ein Bruchteil aus 30 % des in Art. 2.1 dieser Geschäftsbedingungen angeführten Preises des bezahlten Benutzerkontos wird aufgrund des Verhältnises der sämtlichen durch den Benutzer generierten Dokumente zur Zahl der vom Benutzer generierten Dokumente berechnet, welche die gegebene Kanzlei erstellt hat.

6.7       Unter einem identischen Dokument im Sinne des Art. 3.2 dieser Geschäftsbedingungen wird das Dokument verstanden, welches eine identische Lebenssituation auf identische Art und Weise regelt; im Falle der allgemeinen Dokumente wird für ein identisches Dokument kein Dokument einer gleichen Art gehalten, welches jedoch die Rechte und Pflichten speziell oder einzigartig für konkrete Situation regelt (z. B. ein Werkvertrag als allgemeines Dokument und Vertrag über Buchführung, Vertrag über Softwareentwicklung und Hausbauvertrag können nebeneinander existieren). In Zweifelsfällen hat die Kanzlei das Recht, sich mit einer Beschwerde an den Betreiber jederzeit zu wenden. Er hat die Situation gründlich zu erwägen und unter Berücksichtigung der bisherigen Praxis über Genehmigung oder Zurückweisung des späteren Dokumentes zu entscheiden.

6.8       Sämtliche Finanzleistungen zwischen der Kanzlei und dem Betreiber sind für gegebenen Kalendermonat gemeinsam fällig, und zwar bis Ende des Kalendermonats folgend nach den Kalendermonat, für welchen diese bezahlt werden. Ausgenommen ist ein Teil des Entgeltes (aus dem Anteil des Preises des Benutzerkontos), welcher am letzten Tag des Kalendermonats folgend nach dem Kalendermonat fällig ist, in welchem die Zeit abgelaufen ist, für welche das gegebene Benutzerkonto vom Benutzer bestellt wurde (ohne Rücksicht darauf, ob sie vom Benutzer verlängert wurde). Wird die Erfüllung der Finanzleistung durch Aufrechnung gegenseitiger Forderungen nicht möglich sein, wird die Finanzleistung auf das Bankkonto überwiesen.

6.9       Die Kanzlei haftet für alle ihr zugeordneten Juristen. Der Betreiber überprüft nicht, ob die gegebene Person ein Jurist oder ein anderer Angestellter der Kanzlei ist.

6.10     Der Betreiber und die Kanzlei werden elektronisch mittels der Applikation oder der Emailnachrichten kommunizieren, welche auf die in der Applikation sich befindenden Emailadressen gesendet werden. Die auf die Emailadresse gesendete Nachricht wird für zugestellt am Tage folgend nach dem Tag gehalten, an dem diese auf den Server des Empfängers zugestellt wurde.

6.11     Das bezahlte Benutzerkonto der Benutzer für die Zwecke dieser Geschäftsbedingungen stellt keine Gewährung der Applikation zur Benutzung nur als technische Lösung ohne rechtliche Dokumente dar.

7.         Beendigung der Zusammenarbeit

7.1       Die Kanzlei hat das Recht, den Kooperationsvertrag jederzeit und aus jedweden Grund oder ohne Anführung eines Grundes, und zwar mit einer Kündigungsfrist von drei (3) Kalendermonaten zu kündigen. Die Kündigungsfrist beginnt am ersten Tag des folgenden Monats nach dem Monat zu laufen, in dem die Kündigung zugestellt wurde. Nach dem Ablauf der Kündigungsfrist werden die Benutzerkonten aller der Kanzlei zugeordneten Juristen gelöscht. Die Kanzlei hat das Recht, den Kooperationsvertrag sofort zu beenden, bis kein der Kanzlei gehörendes Dokument in der Applikation veröffentlicht wurde.

7.2       Der Betreiber hat das Recht, den Kooperationsvertrag nur im Falle einer wiederholten Verletzung der Pflichten seitens der Kanzlei zu kündigen. Der Betreiber macht die Kanzlei auf die Verletzungen vor der Kündigung aufmerksam.

7.3       Die Kündigungsfrist beträgt drei (3) Kalendermonate und beginnt am ersten Tag des Monats folgend nach dem Monat zu laufen, in dem die Kündigung zugestellt wurde. Nach dem Ablauf der Kündigungsfrist werden die Benutzerkonten aller der Kanzlei zugeordneten Juristen gelöscht.

7.4       Der Kooperationsvertrag erlischt am Tage, wenn die Kanzlei dem Betreiber mitteilt, dass sie die Berechtigung verwirkte, bezahlte Rechtsdienstleistungen zu erbringen.

8.          Erklärung der Begriffe

8.1       In diesen Geschäftsbedingungen:

„Applikation“ ist ein Computerprogramm mit Bezeichnung Legito. Seinen Bestandteil bildet die Internetseite, welche aus der Internetadresse zugänglich ist;

„Betreiber“ ist die Handelsgesellschaft Legito s.r.o., ID: 02649659, mit Sitz Pod Lipami 19, Zeměchy, 278 01 Kralupy nad Vltavou, Tschechien. Sie ist beim Stadtgericht Prag unter Az. C 221946 eingetragen;

„Benutzerkonto“ ist ein Teil der Software und auf dessen Grunde ist es möglich, Dokumente oder ihr Inhalt hinzufügen und/oder zu erstellen und/oder zu ändern. Es ist nach der Eingabe der Anmeldungsdaten zugänglich;

„Dokument“ ist jedweder Teil der Applikation und bildet einen kompakten und gegenseitig verbundenen Teil der Applikation. Es wird dem Benutzer als kompakter Vertrag, kompakte Vereinbarung oder anders bezeichnetes rechtliches Dokument angezeigt (bzw. bildet eine selbständige Zeile in entsprechender Tabelle in der Database der Applikation);

Internetadresse“ ist jedwede Internetadresse, aus welcher die Applikation im Internetnetz, vor allem über www.legito.com zugänglich ist;

Benutzer“ ist jede natürliche oder juristische Person (außer des Betreibers und/oder des Juristen und/oder der Kanzlei), welche die Applikation einschließlich der Dokumente benutzt.

„Jurist“ ist jedwede Person, welche ein der bestimmten Kanzlei zugeordnetes Benutzerkonto in der Applikation erstellt hat;

Kanzlei“ ist eine juristische Kanzlei und/oder Anwaltskanzlei, welche von einem zu ihr zugeordneten Juristen in der Applikation registriert wurde (im Teil, welcher für die Registrierung von Rechts- und Anwaltskanzleien nach Abs. 1.1 dieser Geschäftsbedingungen bestimmt ist). 

9.         Schlussbestimmungen

9.1       Die Kanzlei und der Betreiber verpflichten sich, auf ihren guten Namen und guten Ruf zu achten.

9.2       Der Betreiber kann diese Geschäftsbedingungen im angemessenen Umfang ändern. Die Änderung der Geschäftsbedingungen hat er der Kanzlei im Wege einer Emailnachricht mitzuteilen, welche er auf die sich in der Applikation befindende Emailadresse sendet.

9.3       Der Kooperationsvertrag richtet sich nach dem Recht des Staates der Registrierung des Betreibers und eventuelle Streitigkeiten werden von einem sachlich und örtlich zuständigen Gericht nach dem eingetragenen Sitz des Betreibers entschieden.

9.4       Diese Geschäftsbedingungen treten am 4. 2. 2016 in Kraft.