Create a Customized einen Leihvertrag

This template was prepared by: Heiko Hadjian, Anwaltskanzlei Hadjian

Werkvertrag

zwischen
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Parteienbezeichnung:
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Vor- und Nachname:
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Geburtsdatum:
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Anschrift:
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Telefon:
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E-Mail:
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(nachfolgend " Auftraggeber " genannt)
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und
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(nachfolgend " Auftragnehmer " genannt)
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( Auftraggeber und Auftragnehmer nachfolgend auch die "Vertragsparteien" oder einzeln als die "Vertragspartei" bezeichnet)
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SCHLIEßEN FOLGENDE VEREINBARUNG:
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Um welche Art von Werkvertrag handelt es sich?
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Gegenstand des Vertrages.
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Gegenstand dieses Vertrages ist
nach Maßgabe der nachfolgenden Leistungsbeschreibung und Bedingungen.
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Welche Unterlagen möchten Sie dem Vertrag zu Grunde legen?
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Vertragsbestandteile.
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Maßgebend für die Art und den Umfang der auszuführenden Leistungen bzw Lieferungen sowie für die Vertragsabwicklung ist nur der gegenständliche Werkvertrag.
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Ausführung.
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Der Auftragnehmer führt die in diesem Vertrag beschriebenen werkvertraglichen Leistungen fachgerecht und unter seiner persönlichen unternehmerischen Eigenverantwortlichkeit aus.
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Die vom Auftragnehmer herangezogenen Mitarbeiter und Angestellten unterliegen ausschließlich seinem Weisungsrecht. Der Auftragnehmer ist für die Überwachung der Arbeitsausführung selbst verantwortlich und haftet für seine Mitarbeiter und Angestellten sowie für beigezogene Subunternehmer gemäß § 1313a ABGB.
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Der Auftragnehmer versichert dem Auftraggeber ausdrücklich die Einhaltung aller gesetzlicher arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der bei ihm beschäftigen Mitarbeiter und Angestellten.
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Nebenleistungen.
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Hinsichtlich allfälliger Nebenleistungen treffen den Auftragnehmer auch die nachstehenden Pflichten:
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Bewachung und ordnungsgemäße Sicherung der Baustelle und des Baubestands bei Schlechtwetter;
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Tragung der Kosten für den Materialtransport zur Baustelle sowie den Abtransport des anfallenden Bauschutts;
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Versorgung der Baustelle mit Strom und Wasser sowie allfällige Bauhütten;
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Tragung der Gebühren und Kosten für die Benützung öffentlicher Flächen und von Drittgrund;
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Der Auftraggeber verpflichtet sich,
.
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Termin- und Zeitplan.
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Der Auftragnehmer hat das Werk bis spätestens
fertigzustellen.
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Die Vertragsparteien einigen sich auf den nachstehenden Terminplan. Die darin ausgewiesenen Fristen sind bindend und der Auftragnehmer darf von ihnen nur mit Zustimmung des Auftraggebers abgehen:
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Vertragstermine sind:
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Arbeitsbeginn:
.
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Zwischentermin:
.
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Fertigstellungstermin:
.
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Die vertragswesentlichen Termine und Fristen ergeben sich aus den von den Parteien als Anhang zu diesem Vertrag vereinbarten Bauzeitplan.
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Werden vereinbarte Fristen überschritten, so hat der Auftragnehmer dies in jedem Falle unter Nennung der Gründe dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen und alles zu unternehmen, um Terminverzüge aufzuholen.
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Liegt dem Werkvertrag ein Kostenvoranschlag zu Grunde?
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Kostenvoranschlag.
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Die Erstellung des Kostenvoranschlags vom
erfolgte
Gewähr.
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Werklohn.

Der Pauschalpreis ist unabhängig davon zu bezahlen, wie viel die Werkherstellung dem Auftragnehmer tatsächlich gekostet hat. Es erfolgt keine Abrechnung nach Mengen oder Zeiteinheit.Beim Einheitspreis wird der Preis nach Einheit einer Leistung festgesetzt (zB €5 pro m² verlegtem Parkettboden). Nach erbrachter Leistung rechnet der Auftragnehmer nach der tatsächlich geleisteten Menge der Einheit ab.Der Regiepreis ist der Preis für eine Einheit (zB Stunde oder Materialeinheit). Der Preis bestimmt sich nach dem tatsächlichen Aufwand (zB € 20 pro Arbeitsstunde, € 10 pro Kilogramm Holz).

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Soll ein Pauschalpreis, ein Einheitspreis oder ein Regiepreis vereinbart werden?
Die Vertragsparteien vereinbaren für die Erbringung der geschuldeten werkvertraglichen Lieferungen und Leistungen einen Pauschalpreis in Höhe von
+ mit Worten
Mit diesem Pauschalpreis sind alle Aufwendungen abgedeckt, die zur ordnungsgemäßen, vollständigen und termingerechten Ausführung der vertraglich geschuldeten Leistung notwendig sind, inklusiver allfälliger Kosten, Gebühren und Abgaben, auch für allfällige vereinbarte Nebenleistungen. Der Pauschalpreis umfasst alle zur technisch einwandfreien Funktion des Werkes notwendigen Leistungen, selbst wenn sie nicht ausdrücklich in diesem Vertrag oder allfällige Anhängen hierzu vereinbart sind. Nachzahlungen, aus welchem Grund auch immer, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
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Ist der Auftraggeber ein Verbraucher / Konsument oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts?
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Soll der Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten eine Anzahlung leisten?
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Anzahlung.
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Der Auftraggeber zahlt rechtzeitig vor Arbeitsbeginn an den Auftragnehmer nach erster Aufforderung durch diesen eine Anzahlung in Höhe von
% des vereinbarten Werkhonorars
.
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Der Auftraggeber zahlt rechtzeitig vor Arbeitsbeginn an den Auftragnehmer nach erster Aufforderung durch diesen eine Anzahlung in Höhe von
+ mit Worten
.
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Zahlungsbedingungen.
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Der Werklohn soll bezahlen werden
Der gesamte Werklohn ist nach Abnahme des Werkes und Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
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Schlussrechnung und Haftrücklass.
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Nach Fertigstellung des Bauwerks hat der Auftragnehmer über die Gesamtleistung
eine Schlussrechnung zu legen, in welcher alle von ihm geforderten Zahlungen aufzunehmen sind, andernfalls sie nicht mehr geltend gemacht werden können.
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Die Schlussrechnung ist, sofern zwischen den Parteien nicht Ratenzahlung vereinbart wurde,
ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Vom Schlussrechnungsbetrag sind bereits erfolgte Teilzahlungen, ein allenfalls vereinbarter Haftrücklass sowie allenfalls angefallene Vertragsstrafen abzuziehen.
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Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Schlussrechnungsbetrag einen Haftrücklass in Höhe von
einzubehalten.
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Der Haftrücklass dient der Sicherstellung von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen einschließlich Mangelfolgeschäden und ist vom Auftraggeber - sofern nicht ausgenutzt - nach Ablauf der dreijährigen Gewährleistungsfrist an den Auftragnehmer auszubezahlen. Der Haftrücklass
durch eine alternative Sicherstellung abgelöst werden , und zwar durch
.
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Rechnungslegung.
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Alle vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen sind binnen
zur Zahlung fällig und auf das Konto des Auftragnehmers IBAN
, BIC
bei der
zur Anweisung zu bringen.
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Der Auftraggeber hat den nachfolgenden Verwendungszweck anzugeben:
.
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Alle vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen sind binnen
zur Zahlung fällig und werden vom Auftraggeber in Bar bezahlt. Der Auftragnehmer wird alle erhaltenen Beträge nach Erhalt quittieren.
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Die Übermittlung der Rechnungen erfolgt
.
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Rücktritt vom Vertrag und dessen Folgen.
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Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer sind berechtigt, aus wichtigem Grund von diesem Vertrag zurückzutreten. Als wichtiger Grund ist es anzusehen, wenn Umstände vorliegen, welche die Erfüllung dieses Vertrages durch die jeweils andere Partei durch von ihr zu vertretende Gründe offensichtlich dauerhaft unmöglich und / oder unwirtschaftlich machen.
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Der Auftraggeber ist insbesondere zum Rücktritt berechtigt, wenn
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der Auftragnehmer mit dem Baubeginn um mehr als
in Verzug ist oder einem in diesem Vertrag oder im Bauzeitplan vorgesehenen Termin um mehr als
überschreitet.
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Der Auftragnehmer ist insbesondere zum Rücktritt berechtigt, wenn:
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der Auftraggeber mit einer Zahlung trotz Mahnung und Nachfristsetzung von zumindest
mehr als
in Verzug ist;
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Alle Rücktrittserklärungen sind der jeweils anderen Vertragspartei bei sonstiger Unwirksamkeit
zu übermitteln.
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Erfolgt der Rücktritt aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf den vollständigen Werklohn für die ihm übertragenen Leistungen bzw Lieferungen, jedoch unter Abzug dessen, was er sich infolge der Auflösung des Vertrages an Aufwendungen erspart hat.

Für eine alternative Regelung siehe nächster Punkt (bitte eine auswählen).

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Erfolgt der Rücktritt aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund, so hat der Auftragnehmer nur Anspruch auf Abgeltung der bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen bzw Lieferungen. Darüber hinausgehende Entgeltsansprüche bestehen nicht, insbesondere auch keine Ansprüche gemäß § 1168 Abs 1 ABGB.

§ 1168 ABGB lautet:"Unterbleibt die Ausführung des Werkes, so gebührt dem Unternehmer gleichwohl das vereinbarte Entgelt, wenn er zur Leistung bereit war und durch Umstände, die auf Seite des Bestellers liegen daran verhindert worden ist; er muß sich jedoch anrechnen, was er infolge Unterbleibens der Arbeit erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat. Wurde er infolge solcher Umstände durch Zeitverlust bei der Ausführung des Werkes verkürzt, so gebührt ihm angemessene Entschädigung."

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Erfolgt der Rücktritt aus einem vom Auftragnehmer zu vertretenden Grund, so steht ihm nur der anteilige Werklohn für die bis dahin erbrachten Leistungen bzw Lieferungen zu, jedoch nur soweit diese Leistungen bzw Lieferungen für den Auftraggeber auch nützlich sind.
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Übergabe und Übernahme.
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Die Übergabe des Bauwerks erfolgt zum Fertigstellungszeitpunkt durch Unterfertigung des von beiden Vertragsparteien unterzeichneten Übernahmeprotokolls. Haben die Vertragsparteien Teilabnahmen vereinbart, so findet nach Fertigstellung des gesamten Bauwerks dennoch eine finale Übernahme statt.
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Im Übernahmeprotokoll sind sämtliche beanstandete Mängel sowie die Frist für deren Behebung sowie allfällige Vertragsstrafen anzuführen.
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Der Auftraggeber kann die Übernahme verweigern, wenn das Bauwerk nicht vertragsgemäß ausgeführt wurde und nicht bloß geringfügige Mängel vorliegen. Verweigert der Auftraggeber zu Recht die Übernahme, so hat der Auftragnehmer die vertragsgemäße Leistung herzustellen und die vorliegenden Mängel binnen der im Übernahmeprotokoll angegebenen Frist, jedenfalls jedoch binnen angemessener Frist, zu beheben sowie den Auftraggeber erneut zur Übernahme aufzufordern.
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Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Mängelbehebung nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers beheben zu lassen (Ersatzvornahme) oder entsprechende Preisminderung zu begehren.
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Das Bauwerk gilt auch dann als übergeben, wenn der Auftraggeber die Übernahme unberechtigterweise verweigert und der Aufforderung des Auftragnehmers auf Unterfertigung des Abnahmeprotokolls nicht innerhalb von
nachkommt.
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Gewährleistung und Schadenersatz.
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Der Auftragnehmer haftet für die Mängelfreiheit, Funktionsfähigkeit sowie allenfalls Genehmigungsfähigkeit des von ihm errichteten Bauwerks , sohin für die vertragsgemäße Erbringung seiner Leistung, nach den gesetzlichen Vorschriften des ABGB, sofern dieser Vertrag nichts anderes vorsieht.
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Der Auftragnehmer leistet auch insbesondere Gewähr dafür, dass das Bauwerk einschließlich aller eventuell von Zulieferern des Auftragnehmers bereitgestellten Teile frei von Eigentumsvorbehalten ist und dass weder die von ihm aufgrund dieses Vertrages erbrachten Leistungen noch deren Inbetriebnahme oder -haltung für das Bauwerk Rechte Dritter verletzen.
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Die allgemeine Gewährleistungsfrist beträgt bei beweglichen Sachen zwei Jahre und bei unbeweglichen Sachen drei Jahre ab Übernahme.
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Die allgemeine Gewährleistungsfrist beträgt drei Jahre ab Übernahme, die Gewährleistung für die Mängelfreiheit betreffend
jedoch
Jahre. Allfällige längere Fisten aufgrund technischer ÖNORMEN bleiben davon unberührt.
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Für versteckte Mängel beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab deren Erkennbarkeit zu laufen.

Wird diese Klausel beibehalten, bedeutet die eine beachtliche Ausweitung der Gewährleistungspflicht für den Auftragnehmer.

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Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Baugrund, allenfalls bereits vorhandene Bausubstanz sowie allfällige vom Auftraggeber bereitgestellten Pläne und Statikerunterlagen fachkundig zu überprüfen. Sollte trotz einer solchen Überprüfung das Bauwerk aufgrund mangelnder Eignung des Baugrundes, der Bausubstanz oder allenfalls bereitgestellter Unterlagen misslingen, fällt dieses Risiko
zu.

Gemäß § 1168a ABGB stehen dem Auftraggeber keine Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche zu, wenn der Auftragnehmer trotz fachkundiger Prüfung die Untauglichkeit des Bodens, Baugrundes oder Anweisungen des Auftraggebers (zB Pläne) nicht erkennen konnte. Hier kann vereinbart werden, dass dem Auftragnehmer dieses Risiko übergetragen wird.

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Versicherungen.
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für das Bauvorhaben eine Bauwesen- und Bauherrenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
+ mit Worten
pro Schadensfall für Sach- und Personenschäden abzuschließen und bis mindestens drei Jahre nach Übernahme aufrecht zu erhalten. Der Abschluss der Versicherung ist dem Auftraggeber vor Baubeginn nachzuweisen.
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Eigentum.
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Sofern der Auftraggeber das Eigentum an dem Vertragsgegenstand nicht bereits kraft gesetzlicher Vorschriften erwirbt, überträgt der Auftragnehmer
das Eigentum an den Aufragnehmer.
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Vertragsstrafe.
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Der Auftraggeber ist berechtigt, für jeden Fall der Nichteinhaltung eines in diesem Vertrag oder in einem allfällig vereinbarten Bauzeitplan vorgesehenen Zwischen- oder Fertigstellungstermins
+ mit Worten
vom Auftragnehmer als Vertragsstrafe zu verlangen.
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Die maximale Vertragsstrafe nach Abs. _____ darf jedoch
% des gesamten Werklohns nicht übersteigen.
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Die Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche des Auftraggebers
Die Vertragsstrafe wird in so einem Fall auf dem Gesamtschadenersatz
.
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Nutzungs- und Urheberrecht.
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Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber gemäß § 24 Urheberrechtsgesetz das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Werknutzungsrecht an dem Werk (inklusive aller Pläne, Daten und Muster) ein. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, das Werk zu bearbeiten, zu verändern oder zu erweitern oder solche Arbeiten durch Dritte vornehmen zu lassen.
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Für den Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung gilt der Absatz _____ entsprechend für den bereits fertig gestellten Teil des Werkes.
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Geheimhaltungspflicht.
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Eine Geheimhaltungspflicht wird vereinbart für
Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig, alle ihnen übergebenen und sonstigen schriftlich oder mündliche zur Kenntnis gebrachten Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie oder Teile davon nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zugänglich zu machen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit Dritte keinen Zugriff auf derartige vertrauliche Informationen erhalten können. Insbesondere werden die Vertragsparteien nur solchen Mitarbeitern und Angestellten vertrauliche Informationen bekannt geben, welche selbst zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
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Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt auch gegenüber Konzerngesellschaften oder Unternehmen, an welchen eine der Vertragsparteien direkt oder indirekt beteiligt ist.
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Möchte ein Vertragspartner vertrauliche Informationen an ein mit ihm verbundenes Unternehmen oder eine Konzerngesellschaft weitergeben, hat er den anderen Vertragspartner über eine solche Weitergabe vorher zu unterrichten und sicherzustellen, dass dieses Unternehmen bzw die Konzerngesellschaft ebenfalls an die vorliegenden Vertraulichkeitsverpflichtung gebunden ist.
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Von der Vertraulichkeitspflicht sind jene Informationen ausgenommen, (i) welche bei Offenlegung an die jeweils andere Vertragspartei bereits öffentlich bekannt waren, (ii) die nach Offenlegung öffentlich bekannt werden, sofern diese Bekanntmachung nicht gegen Vertraulichkeitsverpflichtungen der betreffenden Partei verstößt, (iii) die sich vor Abschluss dieser Vertraulichkeitsvereinbarung bereits berechtigterweise im Besitz der jeweils anderen Partei befinden oder (iv) zu deren Weitergabe die Vertragsparteien aufgrund von Rechtsvorschriften verpflichtet sind.
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Ausnahmen von der Vertraulichkeitspflicht:
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;
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Gefahrtragung und Höhere Gewalt
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Der Auftragnehmer trägt bis zur Übernahme gemäß Punkt _____ die Gefahr für das Bauwerk ; dies gilt auch für allenfalls bereitgestellte Materialien, Stoffe und Bauteile sowie für sonstige Gegenstände, die der Auftragnehmer vom Auftraggeber oder von einem vom Auftraggeber beauftragten Dritten übernommen hat.
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Kommt es aufgrund von höherer Gewalt nur zu einer vorübergehenden Unterbrechung der Arbeiten, werden die Vertragsparteien von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag für die Zeit der Dauer der Unterbrechung frei. Wird im Falle des Eintritts höherer Gewalt die Erfüllung der Leistung auf Dauer gänzlich unmöglich, so kommen die Gefahrtragungsregeln zum Tragen.
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Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist im Falle höherer Gewalt ausgeschlossen, es sei denn, eine Vertragspartei kommt ihrer Pflicht nach _____ nicht nach.
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Als höhere Gewalt im Sinne dieses Vertrages gelten, jeweils vorausgesetzt, dass der Eintritt des Ereignisses und dessen Auswirkungen es dem Auftraggeber oder dem Auftragnehmer unmöglich machen, ihre jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen (zur Gänze oder zum Teil) zu erfüllen:
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Krieg, Invasion, bewaffnete Konflikte, Unruhen, terroristische Aktivitäten oder Sabotage, sofern die vorgenannten Ereignisse in Österreich stattfinden oder unmittelbar drohen;
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Generalstreik;
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Naturkatastrophen, wie etwa Erdbeben oder Hochwasser;
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radioaktive, chemische oder biologische Kontaminationen oder ionisierende Strahlung;
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.
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Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich von einem solchen Hindernis gegenseitig unverzüglich zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
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Anwendbares Recht, Gerichtsstand.
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Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen.
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Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht für
zuständig.
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Schlussbestimmungen.
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Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages nichtig oder rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die nichtige oder unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die im Rahmen der anwendbaren Gesetze dem ursprünglichen Willen der Vertragsparteien und dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck bestmöglich entspricht. Dies gilt auch für allfällige Lücken.
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Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.
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Alle vorher getroffenen Absprachen der Vertragsparteien werden durch diesen Vertrag ersetzt.
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Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung des Vertrages.
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Alle im Rahmen des Abschlusses dieses Vertrages anfallenden Kosten werden
getragen.
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Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch alle Vertragsparteien in Kraft.
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, den
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__________________________________
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_____
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, den
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__________________________________
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_____
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I would like my document reviewed by a solicitor’s office
Heiko Hadjian | Anwaltskanzlei Hadjian
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